Sie dürfen mit Ihrem deutschen Führerschein oder mit dem in Deutschland ausgestellten internationalen Führerschein NICHT in Japan Auto fahren.
Um in Japan fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Übersetzung des Führerscheins. Dazu gehören folgende Dokumente:
Fall Nr. 1: Wenn Ihr Führerschein in Deutschland ausgestellt wurde, brauchen sie:
Ihren Führerschein + eine amtliche japanische Übersetzung Ihres Führerscheins + Ihren Reisepass
Dies trifft auf Sie zu, falls Ihr Führerschein in einem der folgenden Länder ausgestellt wurde: Deutschland, Schweiz, Frankreich, Belgien,Monaco, und Taiwan.
Die internationalen Führerscheine dieser 7 Länder werden in Japan nicht anerkannt. Reisende aus diesen Ländern benötigen eine offiziell beglaubigte Übersetzung ihres Führerscheins ins Japanische.
Fall Nr. 2: Falls ihr Führerschein in einem der folgenden Länder ausgestellt wurde benötigen Sie:
Ihren Internationalen Führerschein + Ihren Reisepass + Ihren Führerschein aus dem Heimatland (leider trifft dies auf Deutschland und die Schweiz nicht zu)
Achtung: Die Vereinbarungen anderer Länder mit Japan können sich ändern, und die Rechtsprechung unterliegt im Laufe der Zeit ebenfalls Änderungen. Wir können für die Richtigkeit der obigen Informationen keine Garantie übernehmen.
In jedem Fall gilt: falls Sie Zweifel haben sollten, setzen Sie sich bitte mit der japanischen Botschaft in ihrem Land in Verbindung und erkundigen Sie sich nach dem aktuellen Stand. Sie können sich natürlich auch bei Ihrer Botschaft in Tokio erkundigen.